Was ist ein Opferanwalt?
Zunächst ein "normaler", zugelassener Rechtsanwalt. Ein Anwalt, der sich jedoch engagiert dem Opferschutz annimmt.
Nicht nur Täter, auch Opfer haben Rechte. Man muss allerdings wissen, wo sich Opferschutzregelungen "verstecken" und wie sie angewandt werden. Es gibt kein "Opfergesetz" das alles und jedes regelt. Die Rechte der Opfer sind in einer Vielzahl von Gesetzen und Urteilen erfasst. Manche sind ausdrücklich dem Opferschutz gewidmet, andere lassen für den Nichtjuristen ihre Opferschutzfunktion nicht ohne weiteres erkennen. Hier beginnt die Arbeit des Opferanwalts. Zunächst kennt und versteht der Opferanwalt die durch die Tat oder das Ereignis verursachten Sorgen, Nöte und Ängste, aber auch die oft anzutreffende Scheu des Opfers, sich zu offenbaren. Die taktvolle und sensible Beratung, die Begleitung des Opfers und die Durchsetzung aller seiner Rechte gegenüber dem Täter und dem Staat. Das ist der "Job" des Opferanwalts.
Die Bandbreite des Opferschutzes bestimmt die Tätigkeit des Opferanwalts. Er ist Beistand bei polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Vernehmungen. Er tritt für das Opfer strafrechtlich als Nebenkläger und zivilrechtlich als Kläger auf. Er regelt Schadensersatz-, Unterhalts- und Rentenansprüche des Opfers. Er unterstützt die Arbeit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Strafgerichte mit dem Ziel der Überführung und Bestrafung des Täters.
Nach tätlichen Angriffen, Tötungsdelikten, Köperverletzungen, Sexualstraftaten, Raub, Diebstahl, Betrug, Verletzung des Persönlichkeitsrechts (Beleidigung, üble Nachrede, Mobbing) u. s. w. hilft der Opferanwalt durch
- Beratung des Opfers
- Abstimmung über das weitere Vorgehen, die Kosten und die Möglichkeiten der Kostenübernahme im Rahmen des gerichtlich bestellten Beistands, der Beratungs- und Prozesskostenhilfe
- Anfertigung der Strafanzeige
- Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
- Akteneinsicht
- Begleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Täter
- Zeugenbeistand
- Beantragung von Zeugenschutzmaßnahmen, Videovernehmung
- Nebenklageerhebung
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Unterlassungsverfahren
- Zwangsvollstreckungen gegen den Täter
- Anmeldung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz oder ähnlicher Regelungen.
|