Übersicht Nebenklage
Was ist eine Nebenklage?
Erhebt der Staatsanwalt die öffentliche Klage durch Einreichen einer Anklageschrift, kann das Opfer sich der öffentlichen Klage als Nebenkläger anschließen (§ 395 StPO), und zwar in jeder Lage des Verfahrens, wenn die angeklagte Person zur Tatzeit mindestens 18 Jahre alt war. Bereits vor Erhebung der öffentlichen Klage kann sich das nebenklageberechtigte Opfer anwaltschaftlich vertreten lassen (§ 406 g Abs. 1 StPO).
Die Nebenklageberechtigung bezieht Opfer ein, die unter Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die Ehre, die körperliche Integrität, die persönliche Freiheit gelitten haben (§ 395 Abs. 1 Nr. 1 StPO), die durch ein versuchtes Tötungsdelikt verletzt wurden (§ 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO) oder die im Klageerzwingungsverfahren die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der öffentlichen Klage veranlasst haben. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Eltern, Kinder, Geschwister und Ehegatten eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten ein Nebenklagerecht (§ 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO). Opfer einer fahrlässigen Körperverletzung (§ 230 StGB) haben ein Nebenklagerecht nur, wenn dies etwa wegen der Schwere der Tatfolgen geboten erscheint (§ 395 Abs. 3 StPO).
Die Erklärung sich als Nebenkläger dem Verfahren anzuschließen, kann das Opfer selbst schriftlich bei Gericht einreichen. Das Opfer kann sich des Beistands eines Rechtsanwalts bedienen und sich vertreten lassen (§ 406 g Abs. 1 StPO). Selbstverständlich ist Prozesskostenhilfe möglich (§§ 397a, 406 g Abs. 3 StPO), auch die einstweilige Beiordnung eines Opferanwalts ist vorgesehen (§ 406 g Abs. 4 StPO).
Welche Vorteile hat die Nebenklage?
Besondere Rechte hat das Opfer als Nebenkläger, nämlich
- das Recht auf ständige Anwesenheit in der Hauptverhandlung, auch wenn das Opfer noch als Zeuge vernommen werden muss (§ 397 Abs. 1 S. 1 StPO);
- das Recht, den Richter oder einen Sachverständigen abzulehnen (§ 24, 31 StPO i.V.m. § 397 Abs. 1 S. 3 StPO);
- das Recht, den Täter und Zeugen zu befragen, Beweisanträge zustellen sowie Erklärungen abzugeben (§ 240 Abs. 2, § 244 Abs. 3, §§ 257, 258 StPO i.V.m. § 397 Abs. 1 S. 3 StPO).
Die Nebenklage eröffnet damit den Vorteil, dass Sie Ihre Interessen als Opfer in der Gerichtsverhandlung deutlich unterstreichen und damit Einfluss auf die Verurteilung des Täters nehmen können.
Wer trägt die Kosten einer Nebenklage?
Im Falle der Verurteilung des Angeklagten muss diese Ihnen im Regelfall die entstandenen Kosten, z. B. Anwaltskosten, ersetzen. Es kann Ihnen auf Antrag auch Prozesskostenhilfe gewährt werden, falls Sie die Kosten nicht selbst übernehmen können. Prozesskostenhilfe erhalten Sie, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu finanzieren und bei schwieriger Sach- und Rechtslage oder wenn Sie Ihre Interessen ohne anwaltliche Hilfe nicht ausreichend wahrnehmen können oder Ihnen die Beteiligung an dem Strafverfahren ohne einen Anwalt nicht zuzumuten ist. Das Gericht hat sogar die Möglichkeit, Ihnen schon unmittelbar nach der Straftat einen Anwalt Ihrer Wahl einstweilen beizuordnen, selbst wenn Ihnen noch keine Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Auch in diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten.
Was ist eine Sicherungsverwahrung des Täters? Kann ich als Nebenklägerin dazu beitragen?
Mit der Verbüßung der Freiheitsstrafe im Gefängnis ist der Täter nicht immer auf "freiem Fuß". Wenn die öffentliche Sicherheit dies nach der Strafverbüßung erfordert, weil nach der Persönlichkeit des Täters mit weiteren erheblichen Verstößen gegen Strafgesetze zu rechnen ist und andere vorbeugende Maßnahmen, z.B. Führungsaufsicht, nicht ausreichen, verhängt das Gericht, oft schon zusammen mit der Verurteilung zur Haftstrafe, die Sicherungsverwahrung. Ganz besonders gilt das für Sexual- und Gewaltstraftätern. Das Gesetz sieht eine erleichterte Unterbringung von Sexual- und Gewaltstraftätern bereits nach dem ersten Rückfall vor, wenn sie Taten von erheblicher Schwere begangen haben. Die Sicherungsverwahrung ist unbeschränkt und wird erst durch das Gericht aufgehoben, wenn gutachtliche Prognosen die "Heilung" des Täters erkennen lassen. So kann es beispielsweise durchaus sein, dass ein Sexualstraftäter wegen verminderter Schuldfähigkeit nur zu einer geringen Freiheitsstrafe verurteilt wird, jedoch die Sicherungsverwahrung lebenslang andauert.
Als Nebenkläger oder Nebenklägerin können Sie als Prozessbeteiligte durch Ihren Anwalt oder selbst, aber auch als Zeugin oder Zeuge, mit Ihren Ausführungen und Argumenten darauf hinwirken, dass das Gericht von der Sicherungsverwahrung Gebrauch macht.
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