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Beweise

Es ist eher hinzunehmen, dass ein Schuldiger freigesprochen,
als dass ein Unschuldiger verurteilt wird
(Voltaire, 1694-1778).

Weshalb ist es so wichtig, eine klare, vollständige und detaillierte Zeugenaussage zu machen, zum Arzt zu gehen, Namen und Anschriften von Zeugen zu notieren (falls vorhanden)? Warum dürfen die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht nicht einfach glauben, was man sagt?

Die im Grundgesetz und in unserer Strafprozessordnung festgesetzte Voraussetzung, dass jedem Täter seine Schuld nachgewiesen werden muss und er bis dahin als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung), ist ein wichtiger Teil unseres Rechtsstaatsprinzip. Dieses Prinzip soll vor der Verurteilung unschuldiger, vor Racheakten und Denunziantentum schützen. Stellen Sie sich beispielsweise vor, Ihr Nachbar hat sich über Sie aus irgendeinem Grund geärgert. Er will sich an Ihnen rächen. Er geht zur Polizei und lügt, dass Sie ihm wertvollen Schmuck aus seiner Wohnung gestohlen haben. Wäre es nicht schlimm, wenn Sie nur aufgrund der Anzeige des Nachbarn, ohne weitere Beweise, eingesperrt werden könnten? Dagegen schützt das Rechtsstaatsprinzip.

Für das Rechtsstaatsprinzip muss man die Möglichkeit in Kauf nehmen, dass ein Schuldiger ohne Strafe davonkommt, wenn man ihm die Tat nicht nachweisen kann. Das betrifft leider auch Opfer. Ändern lässt sich diese Situation nicht, auch wenn das für viele tatsächlich missbrauchte Opfer bitter ist. Anderenfalls würde man unser Rechtsstaatsprinzip opfern, wir alle könnten dann Opfer, nämlich Opfer einer willkürlichen Justiz werden. Bürger aus der ehemaligen DDR oder aus den dunklen Zeiten des Nationalsozialismus können ein Lied davon singen.

Dies mag vielleicht verdeutlichen, wie schwierig das Thema ist. Opfer werden als Zeugen vernommen und es kann davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Anzahl die Wahrheit sagen. Die Fällen, in denen von Opfern z.B. aus Rache gelogen wird, sind selten, können aber nicht ausgeschlossen werden. Die Justiz aber kann nicht wissen, wer die Wahrheit sagt und wer lügt. Ist die Zeugenaussage des Opfers detailliert, in sich schlüssig und kann eventuell sogar durch Indizien (z.B. ärztliche Bescheinigung über Art und Ursache einer Verletzung) untermauert werden, wird man ihm Glauben schenken. Ist jedoch die Aussage unsicher oder unpräzise oder kommt sie erst nach Jahren wird die Beweislage problematisch.